Allgemeine Richtlinien für den Musikunterricht:
- Bei Nichtabmeldung bis 31. Juli gilt der/die SchülerIn als weiterhin gemeldet.
- Die Unterrichtszeiten sind der Pflichtschule (incl. autonome Tage der VS St. Peter) angepasst.
- Die Schulbeiträge werden pro Semester (September – Jänner/ bzw. Februar – Juni) elektronisch vorgeschrieben.
- Entschuldigte Stunden sind 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn dem Musiklehrer mitzuteilen.
- Unentschuldigte Fehlstunden der Schüler werden nicht nachgeholt und rückvergütet.
- Die Musiklehrer übernehmen keine Haftung außerhalb der Unterrichtszeiten.
NEUANMELDUNGEN sind jederzeit online möglich.
INFORMATIONEN unter 0650 8425788,
oder unter direktion@musikschulegraz.at